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AGB

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Stand: April 2026
 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Phil-Free und dem Kunden (im Folgenden "Auftraggeber"). Sie bilden integrierenden Bestandteil jeder Offerte und Buchung. Bei Widersprüchen gehen individuelle schriftliche Vereinbarungen in der Offerte / Einzelvereinbarung diesen AGB vor.

 

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch eine Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber per E-Mail zustande. Mündliche Absprachen sind nur gültig, wenn sie schriftlich per E-Mail bestätigt werden. Die Buchung gilt als definitiv, sobald das Angebot per E-Mail bestätigt wurde und die Anzahlung eingegangen ist, sofern eine solche verlangt wurde.

 

3. Leistungen des DJs

Der DJ erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig und nach branchenüblichem Standard. Die konkrete Musikauswahl erfolgt in den Vorbereitungen, kann aber je nach Stimmung der Veranstaltung jederzeit durch Phil-Free geändert werden. Musikwünsche des Auftraggebers können mitgeteilt werden, die endgültige Musikauswahl und Gestaltung des Liedablaufes obliegt dem DJ, um Ablauf und Stimmung der Veranstaltung zu unterstützen. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere eine bestimmte Stimmung, Besucherzahl oder Publikumsreaktion, ist jedoch nicht geschuldet. Die Offerte beinhaltet eine befristete Spielzeit. Die in der Offerte genannte Spielzeit ist verbindlich. Verlängerungen bedürfen der Zustimmung von Phil-Free und werden zusätzlich vergütet (CHF xx pro Stunde).

 

Sofern nicht ausdrücklich in der Offerte enthalten, stellt Phil-Free keine Beschallungsanlage (PA/Boxen/Subwoofer) und keine Lichtanlage; diese sind durch den Auftraggeber bzw. die Location bereitzustellen. Die Bereitstellung einer Beschallungsanlage ist aber nach Absprache je nach Grösse der Location möglich.

 

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Gage ist spätestens 10 Tage nach dem Veranstaltungstag per Überweisung zu zahlen. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

Phil-Free ist berechtigt, eine Anzahlung von 50 % der vereinbarten Gage zu verlangen. Falls eine Anzahlung verlangt wurde, wird die Buchung erst mit Eingang der vereinbarten Anzahlung definitiv reserviert.

 

Zusätzlich zur Gage wird eine Anfahrtspauschale von CHF 0.7 pro Kilometer (Hin- und Rückfahrt) ab [9450 Altstätten] verrechnet, sofern in der Offerte nichts Abweichendes vereinbart ist. Massgeblich ist die übliche Routenberechnung (z.B. gemäss gängigem Online-Routenplaner). Allfällige Parkgebühren und Mautkosten werden gegen Beleg zusätzlich verrechnet.

 

Nicht im Preis inkludierte Zusatzleistungen, Verlängerungen, zusätzliche Technik sowie vereinbarte Spesen werden separat verrechnet. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszins von 5 % sowie angemessene Mahnkosten.

 

5. Stornierungsbedingungen

Storniert der Auftraggeber die Buchung, gelten folgende Stornogebühren:

Bis 30 Tage vor dem Event: kostenfrei

29 bis 14 Tage vor dem Event: 50 % der vereinbarten Gage Weniger als 14 Tage vor dem Event: 100 % der vereinbarten Gage.

 

Massgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang der Stornierung per E-Mail bei Phil-Free. Die Stornogebühren werden mit der Stornierung fällig. Kann Phil-Free den stornierten Termin ganz oder teilweise anderweitig vergeben, werden die Stornokosten angemessen reduziert (unter Anrechnung ersparter Aufwendungen).

 

6. Ausfall / Rücktritt

Ein Rücktritt seitens Phil-Free ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod sowie höhere Gewalt oder andere von Phil-Free nicht zu vertretende Umstände.

 

Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich schriftlich / per E-Mail zu erfolgen. Einen Ersatz zu suchen ist Sache des Auftraggebers.

Phil-Free ist zudem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Auftritt abzubrechen, wenn die vereinbarte Vergütung nicht rechtzeitig bezahlt wird, die technischen Voraussetzungen fehlen, behördliche oder sicherheitsrelevante Gründe entgegenstehen oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Umstände die Durchführung unzumutbar oder unmöglich machen. In diesen Fällen bleibt der Anspruch von Phil-Free auf die vereinbarte Gage grundsätzlich bestehen.

Bei einem Ausfall aus Gründen, die Phil-Free nicht zu vertreten hat, werden bereits bezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

7. Technische Voraussetzungen

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die erforderliche Stromversorgung und ein geeigneter Auftrittsbereich zur Verfügung stehen. Phil-Free benötigt 60-90 Minuten vor Eventbeginn Zeit für Aufbau und Soundcheck. Zusätzliche technische Anforderungen werden gesondert vereinbart. Der Auftraggeber sorgt zudem für eine zumutbare Zufahrt / Lademöglichkeit und – sofern erforderlich – einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes.

 

Sofern Phil-Free keine Beschallungsanlage liefert (wäre zu vereinbaren), stellt der Auftraggeber bzw. die Location eine funktionsfähige Beschallungsanlage (PA) inkl. erforderlicher Anschlüsse bereit.
 

8. Haftung

Phil-Free haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Technik oder durch höhere Gewalt entstehen. Phil-Free haftet im Übrigen nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch Gäste, Hilfspersonen oder beigezogene Dritte verursacht werden sowie Schäden infolge unzureichender Stromversorgung oder ungeeigneter Auftrittsfläche.

 

9. Datenschutz

Phil-Free erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der Vertragserfüllung und unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Schweiz.

 

10. Aufnahmen und Nutzungsrechte

Ton-, Bild- und Videoaufnahmen des Auftritts sowie deren Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung bedürfen der vorgängigen Zustimmung von Phil-Free. Allfällige veranstaltungsbezogene Bewilligungen sowie Musiklizenzen (z. B. SUISA), soweit erforderlich, sind Sache des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

 

 

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Schweiz.

 

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Bestätigung per E-Mail. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Wohnsitz bzw. Sitz von Phil-Free.

Stand 30.04.2026

 

Phil-Free

Altstätten SG 

www.dj-phil-free.com

 

Geschäftsführer

Phil-Free

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